Beate Büchel

Sachverständige öffentlich bestellt
und vereidigt
im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk von der Handwerkskammer Schwaben

Gerichtsgutachten - Privatgutachten - Vergütung

Gerichtsgutachten

Beate Büchel erstellt als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk für Gerichte schriftliche Gerichtsgutachten und unterstützt damit den Richter bei der Urteilsfindung.

Der Grundsatz für jeden öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen lautet, dass Gutachten unparteilich und nach besten Wissen und Gewissen auszuführen sind.

* Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat die Pflicht, sich auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, hinreichend weiterzubilden.

* Neben den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen müssen öffentlich bestelltet und vereidigt Sachverständige eine "besondere Sachkunde" im Bestallungsgebiet nachweisen.

* Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige über überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen in ihrem Sachgebiet verfügen, die über die zur ordnungsmäßigen Ausübung des Handwerks erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen eines Handwerksmeisters hinausgehen. Bei der Überprüfung der besonderen Sachkunde wird ein strenger Maßstab zugrunde gelegt.

* Die hier veröffentlichten Hinweise zur Sachverständigenausbildung stammen aus dem Hinweisblatt "Anwärter auf das Amt des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk" des Fachverband Fliesen und Naturstein.

 

Privatgutachten

Nach denselben strengen Grundsätzen erstellt Beate Büchel auch schriftliche Privatgutachten für Privatkunden, Handwerksbetriebe, Hausverwaltungen und Versicherungen.

Bei Abnahmen werden handwerkliche Leistungen nach den fachlichen Regelwerken, Normen, anerkannten Regeln der Technik und Stand der Technik bewertet.

Ein Privatgutachten, das nach den Grundsätzen eines Gerichtsgutachten erstellt wurde, kann bei Streitfällen oftmals ein langwieriges Gerichtsverfahren verhindern.


Vergütung für Sachverständigenleistungen

Die Abrechnung für die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige erfolgt bei gerichtlichen Aufträgen nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung.

Bei Privatgutachten und gutachterlichen Stellungsnahmen für Privatkunden, Handwerksbetrieben, Bauträgern, Hausverwaltungen usw. erfolgt die Abrechnung der Sachverständigentätigkeit nach Vereinbarung in Anlehnung an das JVEG.